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product_feature: fgb:festgeld:pf:festgeld_2_5_verrechnungssteuer_immer

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fgb:festgeld:pf:festgeld_2_5_verrechnungssteuer_immer fgb:festgeld pricing_condition Verrechnungssteuer: bei Konten mit Zinsertraegen ueber CHF 200/Jahr wird die 35% VSt erhoben. Bei Festgeldern 2 bis 5 Jahre wird die 35% VSt AUCH BEI ZINSERTRAEGEN UNTER CHF 200 erhoben (novel: normally CHF-200-Schwelle greift, aber laengere Fest-Terme sind ausgeschlossen). Akanthus 3 Vorsorgekonto ist von der VSt befreit **Novel-Muster**: mehrjaehrige Festgelder ohne CHF-200-Schwelle. Reguläre CHF-200-Regel greift nur bei kuerzeren Termen (bis 1 Jahr Festgeld); bei 2-5 Jahren wird IMMER 35% VSt gezogen, auch bei Kleinstbetraegen. Reflektiert Bundes-VSt-Sonderregel fuer Kassenobligation-aehnliche Instrumente. Kunden mit kleinen Festgeldern >=2 Jahre werden dadurch effektiv teurer besteuert als bei kleinen Sparkonto-Zinsen. Selten explizit publiziert. Source: FGB Anlagemoeglichkeiten Feb 2026 3
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